Geräuschmessung

Wir haben umfangreiche Erfahrungen in der akustischen Messtechnik (Geräuschmessung) sowie eine moderne und vielseitige Geräteausstattung zur Durchführung von Kurz- und Langzeitmessungen. Zu unseren Standardaufgaben gehören:

  • Schallemissions- und -immissionsmessungen an Geräuschquellen aller Art, zum Beispiel:
    • Gewerbebetriebe und Anlagen (TA Lärm),
    • Freizeitanlagen, z. B. Open-Air-Konzerte (Freizeitlärm-Richtlinie),
    • Windenergieanlagen (FGW-Richtlinie, IEC 61400-11),
    • Baustellen (AVV Baulärm),
    • Geräusche am Arbeitsplatz (Lärmkataster),
    • Verkehrswegen (DIN 45642).

    Hinweis: Verkehrsgeräusche sollen nach den geltenden Vorschriften generell berechnet werden.

  • Messung der Luft- und Trittschalldämmung trennender Bauteile in Gebäuden im Rahmen der Güteprüfung nach DIN 4109,
  • Messung von Installationsgeräuschen in Gebäuden,
  • Messung der Nachhallzeit (ISO 3382) in Räumen aller Art,
  • Bestimmung sonstiger raumakustischer Parameter (Deutlichkeit, Stärke, Klarheit, Sprachverständlichkeit usw.).

In der Akustik ist selten etwas „Standard“. Bitte sprechen Sie uns auf Ihre spezielle Aufgabenstellung an.

Geraeuschmessung im Gewerbegebiet
Geraeuschmessungen